Immobilien Karlsruhe Rohrer

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Verkäufer und Vermieter müssen Käufern und Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

In einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2008 besteht noch die Möglichkeit für alle Verkäufer und Vermieter, sich einen preiswerten, auf dem Verbrauch basierenden Energieausweis erstellen zu lassen. Danach gilt für Eigenheime nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis, der in der Regel teurer ausfällt.

Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie durch uns kümmern wir uns kostenfrei um den Erhalt eines Energiepasses für ihr Objekt.

Wünschen Sie als Verkäufer mehr Informationen rund um den Energieausweis, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Energiepass

 

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