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Immer wieder wird von Seiten der Verkäufer einer Immobilie beharrlich die Auffassung vertreten, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen, anstatt nur einem Makler einen so genannten Makler-Alleinauftrag zu erteilen.

Warum jedoch in der Praxis die Erteilung eines Alleinauftrages sinnvoller ist, wird nachfolgend erläutert.

Nur der Alleinauftrag sichert den "guten Ruf" des Objektes. Auch eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. In den Augen von Interessenten ist etwas “faul" an einem Objekt, wenn es von vielen Maklern fast öffentlich, oft zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird und sich niemand dabei sonderlich engagiert. Der Verkauf wird schwieriger und zeitraubender, und nicht selten kann das Objekt nur noch unter Wert verkauft werden. Ist hingegen nur ein alleinbeauftragter Makler für die Werbung zuständig, wird dieser dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden.

Nur die Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet den Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Wer glaubt, die Chance des Objektverkaufes durch die Einschaltung möglichst vieler Makler steigern zu können, der irrt. Wenn viele Aufträge erteilt werden, wissen die einzelnen Makler genau, dass ihre jeweiligen Verkaufschancen geringer und vom Zufall abhängig sind. Besser ist also die Beauftragung eines einzelnen Maklers, der planvoll alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann.

Ein weiterer Pluspunkt: Nur der Alleinauftrag erschließt dem Verkäufer das ganze moderne Instrumentarium des Maklers. In ständiger Abstimmung mit dem Verkäufer verhandelt er mit verschiedenen Interessenten. Er berät diese stellvertretend für den Verkäufer unter anderem auch über Finanzierungsmöglichkeiten, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbs. Er beschafft dem Verkäufer fehlende Unterlagen und Informationen von Behörden, Kreditinstituten, Verwaltern und bereitet auch den Kaufvertrag beim Notar vor. Er fertigt aussagekräftige Exposés an und macht das Objekt "angebotsreif" . Er organisiert Objektbesichtigungen und gibt Ratschläge für die Abwicklung. Das alles erspart dem Auftraggeber Zeit, Geld, Ärger und viele Unannehmlichkeiten. Der Verkauf wird professionell unter Einbeziehung aller Möglichkeiten abgewickelt.

Außerdem führt der alleinbeauftragte Makler alle in der Regel sehr kostenintensiven Werbemaßnahmen für das Objekt durch. Nach der Objektanalyse und der Ermittlung der passenden Zielgruppe gestaltet er seine werblichen Maßnahmen. Diese bestehen aus der gezielten Ansprache vorgemerkter Interessenten, aus Angebotsbriefen und Exposés sowie der Einschaltung der wichtigsten Werbeträger wie Tages-, Wochen- und Fachzeitschriften. Der alleinbeauftragte Makler erstellt also für jedes Objekt ein besonderes Werbekonzept.

Die Einschaltung mehrerer Makler führt dagegen häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Es mangelt an gegenseitigen Informationen, Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt, Interessenten werden dadurch verunsichert, dass sie das gleiche Objekt von mehreren Maklern angeboten bekommen. Das alles schadet dem Verkäufer, der diesen Schaden aber durch die Erteilung eines Alleinauftrages vermeiden kann, denn nur dann bilden der Makler und sein Auftraggeber eine eng zusammenarbeitende Mannschaft.
 

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