Immobilien Karlsruhe Rohrer

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Bei jedem Eigentumswechsel (Verkauf) ist dem Käufer ab 2008 ein Energieausweis für das zu verkaufende Gebäude vorzulegen.

Seit Oktober 2008 werden nur noch die sogenannten bedarfsorientierten Energieausweise ausgestellt. Ausstellungsberechtigt sind nur spezielle Personenkreise.

Wir organisieren für Sie gerne alle notwendigen Schritte, um den benötigten Energieausweis zu erhalten.

Diese Leistung ist für Sie kostenfrei bei Verkauf Ihrer Immobilie durch uns.

Fragen Sie uns !
 

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